Unser Kirchhof

 

Vielleicht ist es Ihnen beim Gang über unseren Kirchhof schon aufgefallen. Auch bei uns auf dem Friedhof finden sie ein sogenanntes Urnen- und Anonymenfeld. Die Bestattungskultur in unserem Land verändert sich, die Möglichkeiten einen Verstorbenen beizusetzen sind vielfältiger geworden. So hat sich auch der Kirchengemeinderat dazu entschieden, neben der Erd- und Urnenbeisetzung auch die Möglichkeit der anonymen Bestattung anzubieten.

 

Der Kirchengemeinderat hat weiterhin beschlossen, die Bestattungszeiten zu verändern:

Beerdigungen können Dienstag bis Freitag jeweils um 10.30 Uhr und 14 Uhr stattfinden.

So bietet die Kirchengemeinde wöchentlich acht Termine für Beerdigungen und Trauerfeiern an.

 

Die übrigen Wochentage (Montag und Samstag) stehen als Termine nicht zur Verfügung.

 



Friedhofssatzung

 

Immer wieder müssen wir feststellen, dass etwa bei der Rückgabe eines Grabes, dessen Ruhezeit ausgelaufen ist, oder bei der Bepflanzung von Gräbern bezüglich der Höhe von Büschen und Bäumen viele Fragen bei den Grabnutzungsberechtigten auftauchen.

 

Alle diese Dinge beantworte ich selbstverständlich im persönlichen Gespräch gerne, weise aber auch darauf hin, dass unsere Friedhofssatzung diese Fragen beantwortet.

 

Die Friedhofssatzung der Kirchengemeinde Drelsdorf finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter

www.kirche-drelsdorf.de, oder Sie können auch bei mir oder im Kirchenbüro ein Exemplar erhalten.

 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Sascha Dreessen

 


Im Zusammenhang mit einem Trauerfall werde ich auch immer wieder auf die Beerdigungszeiten und möglichen Bestattungsformen angesprochen. In unserer Kirchengemeinde finden Trauerfeiern dienstags bis freitags jeweils um 10.30 oder um 14 Uhr statt. 

 

Die Möglichkeiten eine Urne oder einen Sarg zu bestatten sind folgende:

- Die klassische Erdbestattung im Sarg.

- Die Bestattung einer Urne in einem Urnengrab, das unterschiedliche Größen haben kann:

  1m *1m oder 1m *2m

- Die Bestattung einer Urne im Urnengemeinschaftsfeld.

 

Für Ihre Fragen und eine Beratung stehe ich ihnen  gerne zur Verfügung.

Nach Ablauf der Liegezeit von 20 bzw. 25 Jahren für Urne bzw. Sarg, besteht die Möglichkeit ein Grab zurückzugeben.

Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, weise ich darauf hin, dass das Grab immer vollständig geräumt werden muss. Das beinhaltet auch die Entfernung aller Bäume und Sträucher mit Wurzeln. Darum bitte ich Sie auch in ihrem eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Höhe von Büschen und Bäume auf dem Grab eine Höhe von 2,50 m nicht übersteigt.

Nachzulesen in unserer Friedhofssatzung, die Sie auch auf dieser Homepage finden.

Natürlich kann man die Grabnutzung auch verlängern.

 

Ich freue mich auf weiterhin viele nette Begegnungen mit Ihnen,

 

                     Ihr Sascha Dreessen

 


Kontakt

 

In allen Fällen, die den Friedhof und die Gräber betreffen, wenden Sie sich bitte an unseren Küster und Friedhofsverwalter:

 

Sascha Dreessen  0162 9626816

Mo. – Fr. von 9 -12 und 13.30- 16.30 Uhr 

Bitte keine WhatsApp, diese werden nicht beantwortet!